
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Anklage fordert Bewährungsstrafe

Nach dem Schuss einer Feuerwerksrakete in eine Berliner Wohnung am Silvesterabend fordert die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Bewährungsstrafe für den 24-jährigen Tatverdächtigen. Er gehe davon aus, dass der palästinensische Influencer vorsätzlich gehandelt habe, sagte Staatsanwalt Tobias Dettmer in seinem Plädoyer am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. Der Anwalt des Angeklagten, Axel Czapp, forderte hingegen Freispruch für seinen Mandanten.
Der Influencer hatte am frühen Abend des 31. Dezember 2024 eine Rakete in Richtung eines Mehrfamilienhauses in Neukölln geschossen. Sie durchschlug ein Fenster und explodierte im Schlafzimmer eines Ehepaars, das sich im Nebenzimmer aufhielt. Nur der schnellen Reaktion des Bewohners, der die Überreste der Rakete aus dem Fenster warf, war es laut Anklage zu verdanken, dass kein Brand entstand.
Durch die Rakete wurden Teile des Inventars beschädigt, verletzt wurde niemand. Der Beschuldigte und seine Freunde flohen nach der Tat und veröffentlichten ein Video davon in Onlinemedien. Am nächsten Tag kehrten sie zu dem Haus zurück, um sich bei dem Bewohner zu entschuldigen.
Der Beschuldigte habe aus purem Eigennutz gehandelt und die Aufmerksamkeit, die er mit der Aktion erzielen wollte, allen anderen Aspekten untergeordnet, sagte Staatsanwalt Dettmer. Hätte sich ein Mensch in dem Zimmer aufgehalten, hätte dieser durch die Rakete verletzt werden können. Wenn niemand zu Hause gewesen wäre, hätte zudem ein Brand entstehen können. Eine Sachverständige habe von einem ähnlichen Fall berichtet, bei dem eine Küche vollständig ausgebrannt sei, sagte Dettmer.
Die Angabe des Angeklagten, er sei davon ausgegangen, dass die Rakete in Richtung Himmel fliegen würde, halte er für eine Schutzbehauptung, sagte der Staatsanwalt. Auf dem Video sei nicht zu erkennen, dass der Arm absinke. Er beantragte, den Angeklagten wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung zu verurteilen.
Es sei nicht belegt, dass der Angeklagte die Rakete zielgerichtet auf das Haus geschossen habe, argumentierte hingegen Verteidiger Czapp. Das Gesicht seines Mandanten sei nicht zu sehen gewesen. Er gehe davon aus, dass er darauf bedacht war, sich selbst nicht zu verletzten. Zudem habe der Angeklagte nicht damit rechnen können, dass das Fenster zu Bruch gehe.
Die Beweisaufnahme habe zudem ergeben, dass es nicht zu einer Flammenbildung in dem Zimmer gekommen sei, so Czapp. Der Bewohner, der als Zeuge vernommen wurde, habe berichtet, dass er nichts löschen musste und nur glimmende Papierreste vorgefunden habe.
Er sehe nur die Sachbeschädigung als erwiesen an, sagte der Verteidiger. Die Strafe für diese habe sein Mandant durch die dreimonatige Untersuchungshaft aus seiner Sicht bereits verbüßt.
Der Influencer war am 4. Januar am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen worden, als er ausreisen wollte. Zuvor hatte er sich seinem Anwalt zufolge bei der Polizei erkundigt, ob etwas gegen ihn vorliege. Dies sei aber an Verständigungsproblemen gescheitert, sagte Czapp.
E.Roger--PS