
Millionendiebstahl bei Kupferhersteller Aurubis: Urteil gegen Täter rechtskräftig

Nach einem millionenschweren Diebstahl von Edelmetallen beim Hamburger Kupferhersteller Aurubis sind mehrere Täter rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Hamburg vom Februar 2024 größtenteils, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte wegen Diebstahls und Hehlerei teils lange Haftstrafen verhängt. (Az. 5 StR 624/24)
Die insgesamt sechs Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und knapp sechs Jahren verurteilt, in einem Fall ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem musste jeder von ihnen Geld zurückzahlen, die Summen lagen zwischen zwei und 5,8 Millionen Euro. Drei der Angeklagten wandten sich nach dem Hamburger Urteil an den BGH, um es überprüfen zu lassen.
Dieser verwarf aber nun die Revisionen von zwei Angeklagten. In einem Fall reduzierte er den Betrag, den der Betroffene zahlen muss. Statt 5,8 Millionen werden nur noch 2,3 Millionen Euro eingezogen, weil nur für diesen Betrag belegt sei, dass er mit den Taten in Zusammenhang stehe.
Die Firma hatte im Juni 2024 die Behörden alarmiert. Staatsanwaltschaft und Polizei ermittelten gegen ehemalige und aktive Mitarbeiter von Aurubis sowie Mitarbeiter von Fremdfirmen, die auf dem Werksgelände tätig waren.
Gestohlen worden waren dem Urteil zufolge über Monate hinweg insgesamt knapp fünf Tonnen Rohsilberfegsel. Das sind silber- und goldhaltige Schmezbrocken, die als Rückstände bei Metallrecycling- und Aufbereitungsprozessen entstehen. Im regulären Verkauf hätten diese Edelmetalle knapp zehn Millionen Euro gebracht - die Angeklagten erhielten demnach nur einen Bruchteil dafür.
Das Hamburger Urteil vom Februar 2024 wurde mit der BGH-Entscheidung rechtskräftig. Im Juli begann vor dem Landgericht ein weiterer Prozess, in dem es um mutmaßlichen Millionenbetrug zum Nachteil von Aurubis geht.
A.Martin--PS